Maskenpflicht für Erwachsene
Wann muss mein Kind zuhause bleiben?
Es gilt die allgemeine Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen. Dies bedeutet für uns: An Elternabenden und bei Elterngesprächen gilt die Maskenpflicht.
Aktuell gibt es ansonsten keine Massnahmen, welche den regulären Schulunterricht betreffen. Selbstverständlich halten wir uns im Schulhaus weiter an die empfohlenen Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG. Gerne weisen wir euch auf das beiliegende Infoschreiben «Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern…» hin. Bitte reagiert in jedem Fall nach dem aufgezeigten Schema.
Wie bisher werden wir die Hygienemassnahmen mit den Kindern thematisieren und einhalten (Hände waschen, in Armbeuge niesen, Oberflächen regelmässig desinfizieren, alternatives Begrüssungsritual statt Händedruck).
Ebenfalls gilt weiter, dass Kinder mit Krankheitssymptomen zuhause bleiben müssen.
Bitte halten Sie die Quarantäne-Regeln des BAG (zum Beispiel bei Ferien in einem Risikogebiet) ein.
Ab diesem Schuljahr arbeiten wir in der Schule
Oberlangenegg mit dem neu erschienenen Lehrmittel «Mathwelt».
Der Unterricht beginnt Montag, 11.01.2021 wie üblich nach Stundenplan und im Schulhaus.